[ Auszug: Der Erblasser kann anordnen, dass der Testamentsvollstrecker in der
Eingehung von Verbindlichkeiten für den Nachlass nicht beschränkt sein
soll. Der Testament ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]